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Was ist bei Scheidung mit der Wohnung?

von Redaktion

Nur wenn es sich bei der Wohnung um eine rechtlich getrennte Wohnung (Eigentumswohnung) handelt, kann Ihr Mann diese Ihrer Tochter schenken. Das eigene Wohnungseigentum der Tochter müsste nämlich im Grundbuch eingetragen werden. Ist dies nicht der Fall, könnte Ihr Mann ihr beispielsweise die Hälfte des (gemeinsamen) Gesamthauses schenken, dann wären aber er und sie je zur Hälfte Eigentümer der gesamten Immobilie, nicht an spezifischen Wohnungen. Um in diesem Fall eine Wohnung zur „Eigentumswohnung“ zu machen, müssen Sie zunächst eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Bauaufsichtsbehörde beantragen. Diese ist neben Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung Teil der Teilungserklärung, die wiederum Voraussetzung für die Anlegung einzelner Wohnungsgrundbücher wäre. Für letztere Dokumente wäre ein Notar zuständig.

Auch bei einer Scheidung würde die Wohnung zum Alleineigentum Ihrer Tochter gehören. Eine Ehe ändert grundsätzlich nichts an den Eigentumsverhältnissen. Gegebenenfalls könnte eine Wertsteigerung der Immobilie nach der Schenkung im Rahmen einen Zugewinnausgleichsanspruchs des Schwiegersohns zu berücksichtigen sein. Der Unterschied zwischen Schenkung und Erbe ist insbesondere, dass eine Schenkung eine unentgeltliche Zuwendung zu Lebzeiten ist, während ein Erbe erst mit Tod des Erblassers anfällt. Sowohl im Schenkungs- als auch im Erbschaftsfall steht Kindern ein persönlicher Freibetrag von 400 000 Euro zu, der alle zehn Jahre neu genutzt werden kann. Wenn Ihr Mann also jetzt schenkt, kann Ihre Tochter in zehn Jahren im Erb- oder Schenkungsfall wieder 400 000 Euro schenkungs-/erbschaftsteuerfrei bekommen. Eine Ausnahme gibt es noch beim vom Erblasser bewohnten Familienheim: Sofern das erbende Kind dort unmittelbar nach dem Tod einzieht und zehn Jahre darin wohnen bleibt, ist dies zusätzlich erbschaftsteuerfrei, zumindest bis 200 Quadratmeter Wohnfläche.

Sie können sowohl in einer Schenkungsvereinbarung als auch im Testament Regelungen treffen, was passieren soll, wenn die Tochter stirbt. Im Testament könnten Sie zum Beispiel eine Vorerbschaft der Tochter anordnen und bei deren Tod die Nacherbschaft der Enkel. Diese Konstruktion ist allerdings rechtlich komplizierter und belastet möglicherweise die Vorerbin persönlich und wirtschaftlich.

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