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24. Dezember 2020
Wer sein Eigentum energetisch saniert, profitiert auch steuerlich. Darauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam.
Voraussetzung
Die Sanierungsmaßnahme wird an einem Objekt durchgeführt, das älter als zehn Jahre ist, eigenen Wohnzwecken dient – und zwar im jeweiligen Ka
Dieser Artikel (ID: 1365464) ist am 24.12.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).