Für Neu-Sparer wird es schwierig

VON FRITZ HIMMEL

Die wichtigsten Neuerungen in einem kurzen Überblick zusammengefasst.

Betriebliche Altersversorgung

Ab 2021 klettert die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der der Staat Beiträge vom Bruttolohn zur gesetzlichen Rentenversicherung abzieht, auf jährlich 85 200 Euro in den alten Bunde

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Samstag, 13. September 2025

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