Mehr Geld für Kinder und Rentner

von Redaktion

VON ROLF WINKEL

Neues Jahr – neue Gesetze. Vor allem beim Thema Soziales bedeutet das in vielen Fällen mehr Geld für die Betroffenen. Hier das Wichtigste.

Grundrente

Hunderttausende Rentner haben ab 2021 Anspruch auf einen Zuschlag zu ihrer Rente, genannt Grundrente. Da das Gesetz spät auf den Weg gebracht wurde, dauert es allerdings mit der Auszahlung dieses Zuschlags – auf jeden Fall mehrere Monate. Einen Antrag muss dafür niemand stellen. Der Zuschlag gilt für neue Rentner genauso wie für diejenigen, die derzeit bereits Rente erhalten.

Rentenfreibetrag

Einen neuen Rentenfreibetrag gibt es ab 2021 bei der Grundsicherung im Alter. Dieser bringt Singles bis zu 223 Euro mehr Unterstützung vom Sozialamt. Bei Paaren können es im Einzelfall sogar 446 Euro sein. Anspruch auf den Freibetrag haben diejenigen, die mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen können. Dazu gehören alle Zeiten mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und pro Kind bis zu zehn Jahre sogenannte Berücksichtigungszeiten. Sobald die deutsche Rentenversicherung festgestellt hat, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wird die höhere Grundsicherung rückwirkend ab Januar 2021 ausgezahlt. Für diejenigen, die bislang noch keine Grundsicherung erhalten, gilt das nur, wenn sie im Januar einen Antrag auf diese Leistung stellen.

Wohngeld

Auch hier gibt es künftig einen Rentenfreibetrag. Hierdurch haben viele Rentner erstmals Anspruch auf diese Leistung. Zudem gibt es künftig eine pauschale CO2-Komponente beim Wohngeld. Im Durchschnitt beträgt das zusätzliche Wohngeld voraussichtlich rund 15 Euro monatlich. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu.

Kinderzuschlag

Dieser steigt im Januar 2021 um 20 Euro auf monatlich maximal 205 Euro. Ein Antrag muss hierzu nicht gestellt werden.

Kindergeld

Dieses wird zum Jahreswechsel deutlich erhöht. Für die ersten beiden Kinder gibt es je 219 Euro Kindergeld, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 7812 auf 8388 Euro.

Mindestunterhalt

Kinder haben künftig mindestens Anspruch auf Unterhalt in Höhe von

. 393 Euro für Kinder bis 6 Jahre (bisher: 369 Euro),

. 451 Euro für Kinder zwischen 6 und (unter) 12 Jahren (bisher 424 Euro) und

. 528 Euro für Kinder zwischen 12 und (unter) 18 Jahren (bisher 497 Euro).

Entsprechend der Entwicklung des Mindestunterhalts wird auch der in der Düsseldorfer Tabelle geltende unterste Satz angepasst (unter Anrechnung des Kindergelds).

Unterhaltsvorschuss

Anspruchsberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt erhalten (künftig geltende Sätze siehe Tabelle oben).

Krankenkassenwechsel

Ab Januar 2021 wird der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung einfacher: Während der Abschied bisher – außer bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags – erst nach einer Mindestvertragslaufzeit (sogenannte Bindungsfrist) von 18 Monaten möglich war, kann der Wechsel mit einer regulären Kündigung nun schon nach zwölf Monaten erfolgen. Neu zudem: Bei Beginn einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder generell sofort die Kasse wechseln. Dafür muss lediglich ein Neuaufnahmeantrag in der neu gewählten Kasse gestellt werden. Das muss innerhalb der ersten 14 Beschäftigungstage erfolgen.

Mindestlohn

Dieser steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro. Danach wird er in Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro erhöht (siehe Grafik).

Hartz IV und Grundsicherung

Zum 1. Januar 2021 steigen die hier geltenden Regelsätze. Alleinstehenden Erwachsenen werden künftig zusätzlich zu den Unterkunftskosten monatlich 446 Euro zugestanden. Bei Ehepaaren und Paaren, die eheähnlich leben, sind es 802 Euro (plus 24 Euro). Besonders stark steigt der Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren, nämlich um 45 auf dann 373 Euro.

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