LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie geben wir den Betrieb auf?

von Redaktion

Die Aufgabe der eigenbetrieblichen Tätigkeit führt in der Tat zur Zusammenballung hoher Gewinne. Damit das Ende der betrieblichen Tätigkeit für die Steuerpflichtigen etwas erträglicher ist, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Begünstigungen für den Fall der Betriebsaufgabe vorgesehen. Diese Begünstigungen sind an Voraussetzungen geknüpft, die im Rahmen der Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise in jedem Fall genau zu prüfen sind. Ungewöhnlich sind Ihre Ausführungen zur Aufnahme des Privathauses ins steuerliche Betriebsvermögen. Das Wohnhaus ist notwendiges Privatvermögen, das schon aus technischen Gründen nur unter hohen Hürden steuerverstricktes Betriebsvermögen werden kann. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, mit detaillierten Informationen zum Sachverhalt und der Historie Ihres Gewerbebetriebs zu einem steuerlichen Berater zu gehen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Steuerlast so erheblich reduzieren lässt. Die Gründung einer GmbH zur Senkung der Steuerlast empfehlen wir Ihnen nicht. Eine solche Konstellation würde allenfalls kurzfristigen Erfolg versprechen, Sie und Ihre Familie langfristig aber deutlich schlechter stellen.

Artikel 2 von 7