Ein generelles Besichtigungsrecht von Vermietern gibt es nicht. Mieter müssen nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten die Besichtigung ihrer Wohnung oder des gemieteten Hauses gestatten. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter ein gener
Dieser Artikel (ID: 1369873) ist am 05.01.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).