Vermieter muss sich anmelden

von Redaktion

Ein generelles Besichtigungsrecht von Vermietern gibt es nicht. Mieter müssen nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten die Besichtigung ihrer Wohnung oder des gemieteten Hauses gestatten. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter ein generelles Besichtigungsrecht zum Beispiel alle ein bis zwei Jahre einräumt, unwirksam. Möchte der Vermieter die Wohnung besichtigen, benötigt er dafür vielmehr einen konkreten, sachlichen Grund. Dies kann ein bevorstehender Verkauf, ein bevorstehender Mieterwechsel oder auch ein vorhandener Mangel sein. Der Vermieter muss eine Besichtigung zudem rechtzeitig ankündigen, in der Regel drei bis vier Tage vor dem Termin.  dpa

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