LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Schenkung und Pflichtteil
Die Immobilie gehört uneingeschränkt Ihrem Sohn, allerdings können Zahlungsansprüche von Pflichtteilsberechtigten, etwa Ihren anderen Kindern, bestehen.
Grundsätzlich ist eine Schenkung bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen nicht mehr zu berücksichtigen, wenn zwischen Schenkung und Erbfall