Eltern sollen je zehn zusätzliche Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld bekommen, wenn sie ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen. Alleinerziehende sollen 20 Tage mehr bekommen. Der Anspruch bestehe auch für die pandemiebedingte Kinderbetreuung zu Hause, teilte das Bundes
Dieser Artikel (ID: 1373808) ist am 14.01.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).