Wenn das Kind daheim bleiben muss

VON MAIK HEITMANN

Eltern sollen je zehn zusätzliche Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld bekommen, wenn sie ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen. Alleinerziehende sollen 20 Tage mehr bekommen. Der Anspruch bestehe auch für die pandemiebedingte Kinderbetreuung zu Hause, teilte das Bundes

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Montag, 15. September 2025

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