Die Regeln beim Online-Bestellen und Abholen

von Redaktion

Das Bestellen im Netz mit anschließender Abholung im Laden erfreut sich wachsender Beliebtheit. Nicht nur große Ketten mit vielen Filialen bieten diesen Service inzwischen an, sondern auch immer mehr kleine Einzelhändler. Allerdings bleiben bei Kunden oft Zweifel, welche Art Vertrag man da eigentlich geschlossen hat. Gilt das vom Onlineshopping her bekannte Widerrufsrecht – und wenn ja, im vollem Umfang?

Die Antwort lautet: Ja, es gilt. Ist die Ware auf einer Internetseite bestellt worden, gilt auch das bei Onlinekäufen übliche zweiwöchige Widerrufsrecht, erklärt die Verbraucherzentrale. Die weiteren Umstände des Vertragsschlusses, zum Beispiel die Abholung im Laden oder die Bezahlart, spielten dafür keine Rolle. Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsrecht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Ware über die Internetseite ausdrücklich nur reserviert worden ist.

Möchte man den Kauf widerrufen, muss das gegenüber dem Händler am besten per E-Mail, Fax oder Brief erklärt werden. Die bestellte Ware einfach nicht abzuholen oder zurückzusenden, gilt nicht als Widerruf.

Hat jemand nach einem Kauf per Click & Collect, wie das Verfahren auch genannt wird, rechtmäßig von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, muss er die Ware nicht zwingend zurücksenden, sondern kann sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale auch im Geschäft abgeben. Wer sich aber für die Rücksendung per Paketdienst entscheidet, sollte wissen, dass er grundsätzlich die Kosten für das Paket übernehmen muss, wenn der Händler die Kostenübernahme nicht von sich aus anbietet.

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