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Wirft eine Nachbarin mit Kartoffeln auf spielende Kindern, ohne diese zu verletzen, rechtfertigt das kein Annäherungs- und Kontaktaufnahmeverbot. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 456 F 5230/20 EAGS), wie der Deutsche Anwaltvereins mitteilt. In dem verhandelten Fall spielte
Dieser Artikel (ID: 1374934) ist am 16.01.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).