RECHT

Kartoffelwurf keine Körperverletzung

von Redaktion

Wirft eine Nachbarin mit Kartoffeln auf spielende Kindern, ohne diese zu verletzen, rechtfertigt das kein Annäherungs- und Kontaktaufnahmeverbot. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 456 F 5230/20 EAGS), wie der Deutsche Anwaltvereins mitteilt. In dem verhandelten Fall spielte ein Bub mit anderen Kindern im Hof eines Wohnhauses. Offensichtlich fühlte sich eine Nachbarin davon gestört und bewarf die Kinder mit Kartoffeln. Sie traf einen Jungen dabei am Rücken. Der Antrag auf Festsetzung eines Annäherungs- und Kontaktaufnahmeverbots gegen die Frau hatte keinen Erfolg. Eine vorsätzliche Körperverletzung konnte das Gericht nicht feststellen. Eine Verletzung sei ein „von den normalen körperlichen Funktionen nicht nur unerheblich abweichender Zustand“. Das sei hier nicht der Fall.  dpa

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