LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Kontoeinsicht mit Vollmacht

Die Bankvollmacht ist in ihrer Ausgestaltung gesetzlich nicht geregelt und muss deshalb individuell vereinbart werden. Bei ihrer Verwendung kommt es darauf an, was der Vollmachtgeber, also der Kontoinhaber und der Vollmachtnehmer schriftlich festgelegt haben. Manchmal benutzen die Banken eigene Form

Montag, 15. September 2025

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