LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Kontoeinsicht mit Vollmacht

von Redaktion

Die Bankvollmacht ist in ihrer Ausgestaltung gesetzlich nicht geregelt und muss deshalb individuell vereinbart werden. Bei ihrer Verwendung kommt es darauf an, was der Vollmachtgeber, also der Kontoinhaber und der Vollmachtnehmer schriftlich festgelegt haben. Manchmal benutzen die Banken eigene Formulare, weil sie den Rahmen mitbestimmen wollen. Denn Bankvollmacht bedeutet nicht, dass man wie der Kontoinhaber selbst das Konto nutzen und alle Verfügungen treffen kann. Und weil die Gefahr besteht, dass eine Vollmacht missbraucht wird, verhalten sich Banken oftmals sehr ablehnend. Sie fürchten einen Regress des Kontoinhabers. Wenn Sie jedoch bei Ihrer Vollmacht, die sogar notariell beurkundet wurde, vereinbart haben, dass Sie Auskünfte über das Konto einholen dürfen, ist eine Verweigerung nicht gerechtfertigt.

Artikel 3 von 11