LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Vollmacht ist gültig
Eine Betreuung darf durch das Gericht immer nur dann angeordnet werden, wenn sie nötig ist. Das ist nicht der Fall, wenn ein Bevollmächtigter vorhanden ist, dessen Vollmacht ausreicht, alle notwendigen Handlungen für den Vollmachtgeber auszuführen. Nur in Ausnahmefällen darf also das Betreuungsgeric