Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geht gegen Banken vor, die unzulässige Zinsanpassungsklauseln verwenden. Nach einer Allgemeinverfügung müssen Banken künftig ihre Kunden nicht nur über unwirksame Klauseln in Prämiensparverträgen informieren, sondern ihnen auch ein Angebot
Dieser Artikel (ID: 1382965) ist am 01.02.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26).