VERBRAUCHER

Corona-Desinfektion kostenlos

von Redaktion

Wenn eine Autowerkstatt ein Unfallfahrzeug vor und nach der Reparatur coronabedingt desinfiziert, so darf sie nur einen Teil der Kosten dafür einer Versicherung in Rechnung stellen. Und zwar jene, die für die Desinfektion vor der Abholung durch den Kunden anfallen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen (Az.: 1 C 687/20), auf das der ADAC hinweist.

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