Hartz-IV-Bezieher, die umziehen müssen, können unter bestimmten Umständen vom Jobcenter die Übernahme der Kosten für das Umzugsunternehmen verlangen. Wegen der Corona-Pandemie brauchen sie den Umzug derzeit nicht einfach mit „studentischen Hilfskräften“ zu organisieren. Daher müsse das Jobcenter für
Dieser Artikel (ID: 1384090) ist am 03.02.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).