Car-Sharing: Auto vor der Fahrt fotografieren

von Redaktion

Wer ein Car-Sharing-Auto übernimmt, überprüft es besser vor dem Losfahren rundum auf Schäden und dokumentiert den Zustand vorher und nachher mit der Handykamera. Das rät der Dresdner Rechtsanwalt Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein. So kann vermieden werden, dass Schäden vom Vorgänger unentdeckt bleiben und einem später zu Unrecht angelastet werden. Auch falls der Nachfolger einem seine Schäden anlasten will oder in der vermietfreien Zeit Schäden auftauchen, hat man etwas in der Hand.

Im Streitfall können solche Fotos oder auch Zeugen helfen. „Grundsätzlich liegt die Beweislast allerdings beim Anbieter, der muss beweisen können, dass ich den Schaden verursacht habe“, sagt Janeczek. Das sei in der Regel für diesen aber nur sehr schwer nachzuweisen.

Allerdings könnte nicht nur die Beweislast des Anbieters eine Rolle spielen, sondern im Einzelfall auch die sogenannte Darlegungslast. Dann wird erwartet, dass Nutzer etwas beibringen können, das ihre Aussagen stützt. Das könnten dann beispielsweise die Fotos und Zeugenaussagen sein.

Artikel 5 von 5