Für den Fall, dass Menschen von ihrem Einkommen nicht leben können, stellt unser Sozialsystem mehrere Hilfen zur Verfügung. Im Fall Ihrer Tochter könnten Wohngeld oder aufstockende Hilfe im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) in Betracht kommen. Wohngeld wird auf Antrag von der Wohngeldstelle (in München: Amt für Wohnen und Migration) als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für den selbst genutzten Wohnraum geleistet, wenn dies zur Sicherung einer angemessenen Wohnung wirtschaftlich notwendig ist. Die Prüfung, ob ein Anspruch besteht, umfasst die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. der Belastung, die Höhe des Einkommens sowie die Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben.
Für den Fall, dass die Hilfsbedürftigkeit nicht entfällt, sollten Arbeitslosengeld-II-Leistungen geprüft und beantragt werden. Erwerbstätige, deren Einkommen niedriger ist als die Leistungen, die sie als Arbeitslosengeld-II-Empfänger vom Jobcenter pro Monat beziehen würden, können einen Anspruch auf aufstockende Grundsicherungsleistungen haben. Betrachtet werden dabei der Regelsatz, der bei Alleinstehenden aktuell 446 Euro beträgt, sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung. Vom Erwerbseinkommen werden darüber hinaus Freibeträge angerechnet. Infolge der Corona-Pandemie besteht derzeit ein erleichterter Zugang bei Anträgen auf Grundsicherungsleistungen, das heißt, die Vermögensprüfung entfällt, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist. Außerdem werden die Ausgaben für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Nachdem Sie das Ausgebrannt-Sein Ihrer Tochter schildern, das ihr die Vollzeit-Tätigkeit unmöglich macht, könnte daneben auch ein Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Betracht kommen. Das müsste mit den behandelnden Ärzten abgeklärt werden. Bei einem Rest-Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich kommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht. Ihre Tochter sollte sich entsprechend beraten lassen, um Beispiel bei den Beratungsstellen des Sozialverbands VdK.