Immer mehr Rentner rutschen in die Steuerpflicht. Was man gerade als Ruheständler beachten sollte und wie man sich einen Teil seiner Steuern zurückholt – darüber sprachen wir mit dem Steuerexperten Daniel Schollenberger von steuertipps.de.
Was gehört zum Einkommen?
Zinsen und Dividenden, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, alle Renteneinnahmen sowie Einnahmen aus Betriebsrenten und Pensionen.
Warum werden immer mehr Rentner steuerpflichtig?
Weil der steuerfreie Anteil der Rente jährlich abgeschmolzen wird; bis zum Jahr 2040 soll eine hundertprozentige Besteuerung der „Neurenten“ erreicht sein. Die jährliche Rentenerhöhung ist zu 100 Prozent zu versteuern, hier gibt es keinen steuerfreien Anteil. Durch diese Erhöhung und die zusätzlichen Einnahmen kann es passieren, dass man auch als bisher von der Steuer befreiter Rentner in die Steuerpflicht rutscht. Durch die Rentenerhöhung zum Juli 2020 (3,45 Prozent im Westen, 4,2 Prozent im Osten) müssen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums rund 51 000 Rentner erstmals Steuern zahlen. Insgesamt werden damit schon 5,12 Millionen Senioren bei den Finanzämtern als Steuerzahler registriert sein – und damit fast jeder vierte Ruheständler. Für Neurentner des Jahrgangs 2020 beträgt der steuerpflichtige Anteil ihrer Altersbezüge 80 Prozent, bei Neurentnern des Jahres 2021 steigt dieser Anteil auf 81 Prozent. Der Grundfreibetrag für 2020 liegt für Ledige bei 9408 Euro und für 2021 bei 9744 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Freibetrag.
Gibt es eine Chance, der Steuer zu entgehen?
Ja, zumindest bei den Fällen, in denen eine mögliche Doppelbesteuerung vorliegt. Dazu gibt es eine Musterklage, die vom Bund der Steuerzahler unterstützt wird (AZ: X R 20/19) und über die der Bundesfinanzhof eigentlich schon im Herbst 2020 entscheiden wollte. Wegen Corona verzögerte sich das Verfahren. Das Urteil wird nun für das Frühjahr erwartet. Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn man bereits versteuertes Einkommen für die Altersvorsorge aufwendet und die Rente bei Auszahlung ebenfalls besteuert wird. In diesem Fall sollte man gegen seinen Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen und ein ruhendes Verfahrens beantragen.
Wann und wie bekommt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Wenn zu erwarten ist, dass Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil Ihre Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (Ledige: 9408 Euro; Paare: 18 816 Euro) liegen, kann man sich durch eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung von der Abgabepflicht befreien lassen. Außerdem können Rentner, bei denen es zu keiner Steuerpflicht kommt, die Kapitalertragssteuer sparen, indem sie diese Bescheinigung vorlegen. Damit werden Zinsen und Dividenden brutto ausbezahlt. Die Grenze für 2020 errechnet sich wie folgt: Grundfreibetrag: 9408 Euro (18 816 Euro für Paare) + Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 (bzw. 72) Euro + Sparer-Pauschbetrag 801 (bzw. 1602) Euro.
Dadurch ergibt sich die Höchstgrenze von 10 225 Euro (bzw. 20 450 Euro für Verheiratete) für eine steuerfreie Auszahlung.