LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Überbau muss geduldet werden

Bei einem Überbau, gegen den nicht rechtzeitig, das heißt nicht vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung, Widerspruch eingelegt wurde, kann keine Beseitigung bzw. Rückbau der überschreitenden Anlage gefordert werden, wenn Sie damals, ohne es zu wissen, überbaut haben. Denn dann hat der Eigentüme