Johann S.: „Meine Tochter hat 2012 einen Vertrag über ein Baudarlehen bei einer Bank abgeschlossen, dessen Zinsbindung bis 2038 läuft. Nachdem jetzt durch ein Gerichtsurteil festgelegt wurde, dass man das Darlehen nach zehn Jahrenmit einer Kündigungsfrist kündigen kann, interessiert mich, ob die Bank, wenn die Zinsen wieder steigen, auch ihrerseits das Darlehen nach zehn Jahren Zinsbindung kündigen kann?“
Die Regelung, dass Kreditnehmer ein Darlehen nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten zurückzahlen können (also nach frühestens 10,5 Jahren) ist nicht neu und in § 489 Absatz 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die zehn Jahre laufen ab dem Termin der Vollauszahlung des Darlehens, nicht ab dem Vertragsschluss. Die Bank dagegen hat kein Kündigungsrecht. Ihre Tochter ist damit auf der sicheren Seite.