Unzulässige Bankgebühren

von Redaktion

Nicht jede Gebühr, die ein Geldinstitut erhebt, ist rechtens. So darf eine Bank für die jährliche Zusendung eines Kontoauszuges keine Gebühr in Höhe von 8,50 Euro verlangen. Das befand das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 2 U 477/19) nach einer Klage der Verbraucherzentrale Sachsen. In einem Bankformular für einen Kreditvertrag war folgende Formulierung enthalten: „Kontoauszug: Die Kreditnehmer beantragen widerruflich die jährliche Zusendung eines Kontoauszuges gegen Entgelt (inkl. Porto) von 8,50 Euro pro Jahr.“ Nach Ansicht der Richter ist diese Klausel aber unzulässig. Betroffene können das Entgelt nun innerhalb der Verjährungsfrist zurückfordern, sofern diese oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Verträgen steht.

Artikel 5 von 5