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Was ist ein Supervermächtnis?

von Redaktion

Da der überlebende Ehegatte beim (einfachen) Berliner Testament als Alleinerbe des Erstversterbenden eingesetzt wird, werden die Kinder für diesen Erbfall enterbt und ihre persönlichen Erbschaftsteuer-Freibeträge im Verhältnis zum erstversterbenden Ehegatten werden nicht ausgenutzt. Diese erbschaftsteuerlichen Nachteile können grundsätzlich dadurch vermieden werden, dass die Ehegatten im Testament den Kindern per Vermächtnis im ersten Erbfall wertmäßig soviel zukommen lassen, wie es deren Freibeträgen entspricht. Allerdings würden damit auch gleichzeitig etliche zivilrechtliche Vorteile des gemeinschaftlichen Testaments entfallen: Der überlebende Ehegatte könnte nicht mehr „frei“ über das gemeinsame Vermögen verfügen, insbesondere nicht auf Entwicklungen zwischen Testamentserrichtung und Erbfall re-agieren, und die Zahlungen an die Vermächtnisnehmer wären sofort fällig, was zu Liquiditätsschwierigkeiten beim Überlebenden führen könnte.

Das sogenannte Supervermächtnis soll steuer- und zivilrechtliche Vorteile von Vermächtnis und Berliner Testament verbinden. Es ist keine neue Erfindung und wird bereits seit Jahrzehnten in Gestaltungspraxis und Literatur diskutiert. Die Zulässigkeit, Anerkennung durch die Rechtsprechung und seine Gestaltungsgrenzen sind jedoch bis heute nicht abschließend geklärt.

Im Kern ordnen die Eheleute als Erblasser beim Supervermächtnis nur das Vermächtnis als solches (inklusive Personenkreis potenzieller Vermächtnisnehmer) und den Zweck des Vermächtnisses an, überlassen aber alle weiteren Entscheidungen dem überlebenden Ehegatten (Bestimmungsvermächtnis). Dieser bestimmt dann nach dem Tod des Erstversterbenden den Empfänger des Vermächtnisses aus dem festgelegten Personenkreis, die Art und exakte Höhe des Vermächtnisses sowie den Zeitpunkt der Erfüllung des Vermächtnisses.

Da, wie gesagt, die Zulässigkeit eines Vermächtnisses mit diesem Inhalt obergerichtlich nicht geklärt ist und teilweise im Hinblick auf die Höchstpersönlichkeit der Anordnung letztwilliger Verfügungen als unzulässig erachtet wird, sollten Sie sich fachkundigen Rat einholen, wenn Sie ein solches Vermächtnis anordnen wollen. Denn ist das Vermächtnis unwirksam, werden auch die damit angestrebten Wirkungen verfehlt.

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