Schönheitsreparaturen sind in der Regel Aufgabe des Eigentümers. Allerdings kann diese Pflicht auf Mieter übertragen werden. Das geht aber nur über entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag. Fehlen solche Klauseln oder sind nicht wirksam, müssen Mieter nicht zu Farbe und Pinsel greifen. Tun sie es
Dieser Artikel (ID: 1392547) ist am 18.02.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 10), Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 10), Neumarkter Anzeiger (Seite 10).