Keine Entschädigung für Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen sind in der Regel Aufgabe des Eigentümers. Allerdings kann diese Pflicht auf Mieter übertragen werden. Das geht aber nur über entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag. Fehlen solche Klauseln oder sind nicht wirksam, müssen Mieter nicht zu Farbe und Pinsel greifen. Tun sie es

Donnerstag, 23. April 2026

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