Aus Ihrer Frage geht leider nicht hervor, ob es sich um eine private Pflegeversicherung oder eine private Pflegezusatzversicherung handelt. Möglicherweise meinte man mit „veränderter Versicherungsleistung“ nicht das, was Sie erhalten, sondern wie stark die Versicherung in Anspruch genommen wurde (höhere Leistungsausgaben). Grundsätzlich gilt: Durch die Umstellung von Pflegegraden (1 bis 3) in Pflegestufen (1 bis 5) im Jahr 2017 kam es zu vielen Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung. Im gesamten Bereich der privaten Pflegeversicherung hat man nach der Reform zum 1. Januar 2017 Beitragssteigerungen gesehen. Hier wird sich aber erst in den kommenden Jahren zeigen, wie stark die Ausgaben sich ausweiten. Das Ergebnis fließt dann wiederum in die Berechnung der zukünftigen Beiträge mit ein.
Außerdem macht den Versicherungen das geringe Zinsniveau zu schaffen. Auch dies ist – neben der Inflation – mitverantwortlich für Beitragssteigerungen. Beitragssteigerungen müssen von einem Treuhänder abgesegnet sein. Falls Sie Zweifel an der Korrektheit der Berechnung haben, können Sie sich an einen spezialisierten Anwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden. Am Rande: Die Axa hat erst kürzlich ein Urteil des BGH „einstecken“ müssen, in dem ihre Begründungen für Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherung als nicht ausreichend angesehen wurden. Allerdings ging es hier um die Formulierungen bis 2016.