LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Hat die Ehefrau Ansprüche erworben?
Wer Eigentümer der Immobilien ist, richtet sich grundsätzlich allein nach dem Grundbuch. Frau B. hat danach also nicht aufgrund der Ehe oder der Zahlungen von Verbindlichkeiten Miteigentum erhalten. Sofern Herr B. keinen Ehevertrag oder anderweitige Regelungen getroffen hat, könnten die Wertsteigeru