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Sie müssen das Testament abgeben

von Redaktion

Auch wenn es schwerfallen mag, solch ein wichtiges und persönliches Dokument aus der Hand zu geben, das Testament ist wie vom Nachlassgericht gefordert abzugeben. Denn im Erbfall müssen sämtliche letztwilligen Verfügungen dem Nachlassgericht vorgelegt werden. Entweder geben Sie das Testament persönlich bei Gericht ab oder Sie schicken es per Einschreiben, machen Sie sich aber bitte immer vorher eine Kopie für Ihre Unterlagen. Nur wenn Sie das Testament abgeben, kann es auch seine Wirkung entfalten. Nur so erreichen Sie also, dass Sie sich als Alleinerbin ausweisen können. Das erfolgt über einen Erbschein, den Sie bei Gericht beantragen können. In vielen Fällen reicht aber auch die sogenannte Eröffnungsniederschrift als Erbnachweis. Das Gericht schickt Ihnen diese mit einer Kopie des Testaments. Das Original bekommen Sie nicht mehr, obwohl es auch Ihr Testament ist, es bleibt beim Gericht. In Ihrem Erbfall wird das Testament vom Gericht dann zu Ihrer Nachlassakte hinzugezogen.

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