Tagesgeldzinsen aus dem Ausland in Anlage KAP eintragen

von Redaktion

NICHT VERGESSEN

Manche Anbieter im Ausland, die mit Top-Zinsen werben, haben keine Niederlassung in Deutschland. Sie unterliegen also nicht den Auflagen zum Steuerabzug wie deutsche Banken, erklärt die Stiftung Warentest. Das heißt: Die Auslandsbanken zahlen die Zinsen ohne Abzüge aus. Sparer müssen die Erträge daher selber in der Anlage KAP ihrer Steuererklärung angeben.

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