Verbraucher haben beim Auto-Leasing mit Kilometerabrechnung kein Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Musterfall entschieden. Ein solcher Leasingvertrag erfülle nicht die einschlägigen Voraussetzungen, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Urteilsverkündung (Az. VIII ZR 36/20). Damit geht die Strategie einiger Anwälte nicht auf, Mandanten über einen „Widerrufsjoker“ noch nach Jahren aus ihrem Leasingvertrag zu verhelfen. Dieser Kniff hätte es Kunden ermöglicht, das Auto erst ein paar Jahre zu fahren, um dann zu widerrufen und die Raten zurückzufordern. Normalerweise endet die Frist für den Widerruf nach 14 Tagen.