Pauschalreise nicht übereilt stornieren

von Redaktion

Wer angesichts der Pandemie und möglicher Einschränkungen vor Ort seinen Pauschalurlaub doch nicht antreten möchte, sollte nicht vorschnell kündigen. Sonst besteht das Risiko, dass unnötige Stornierungsgebühren anfallen. „Man sollte nie zu früh stornieren, sondern erst etwa vier bis fünf Wochen vor dem Abreisetermin“, rät der Reiserechtsexperte Ernst Führich aus Kempten.

Dann seien die Inzidenz, die allgemeinen Beeinträchtigungen vor Ort und mögliche Leistungsänderungen des Reisepakets absehbar – eine gute Argumentationsgrundlage, um von der Reise zurückzutreten. Die Restzahlung sei dann nicht mehr zu leisten. „Wer dagegen sehr früh storniert, weil er später hohe Stornogebühren fürchtet, kann wahrscheinlich keine Beweise für eine erhebliche Beeinträchtigung vorbringen, denn die Reise findet ja erst in einigen Wochen oder Monaten statt“, erklärt Führich. Der Reiseveranstalter kann sich dann auf den Standpunkt stellen: Derzeit sieht es danach aus, dass die Reise wie gebucht stattfinden kann.

Storniert ein Pauschalurlauber dann recht kurzfristig, muss er Argumente haben, warum die Reise beeinträchtigt sein wird. „Klar ist der Fall, wenn eine Reisewarnung vorliegt“, sagt Führich. „Sie gilt als eindeutiges Indiz für außergewöhnliche Umstände, die eine Reise erheblich beeinträchtigen.“ Urlauber sollten dann binnen 14 Tagen ihr angezahltes Geld zurückbekommen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. „Einen Gutschein muss ich nicht akzeptieren.“  dpa

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