Grundsätzlich raten wir vor der Beauftragung eines Handwerkerbetriebes immer, sich einen Kostenvoranschlag einzuholen, um bei der Rechnung böse Überraschungen zu vermeiden. Es gibt leider keine festen Stundensätze für Meisterbetriebe der einzelnen Gewerke. Die Handwerksbetriebe sind in der Kalkulation ihrer Stundensätze frei, nur Wucherpreise dürfen sie nicht verlangen.
Wucher ist dann gegeben, wenn der Preis deutlich überhöht ist, in keinem Verhältnis mit der Leistung steht und die Unkenntnis oder eine Notsituation des Vertragspartners ausgenutzt wird. Genau hier fängt es jedoch an, schwierig zu werden. Denn wann Wucher vorliegt, kann meist nur ein Sachverständiger prüfen. Dieser kann einschätzen, wann eine Rechnung zu hoch ist. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kosten für ein solches Sachverständigengutachten sehr hoch ausfallen können. Letztlich entscheidet ein Gericht, wann Wucher vorliegt. Wenn der Stundensatz wie vorliegend als zu hoch erscheint, hat der Verbraucher auch die Möglichkeit, sich an uns oder die Schlichtungsstelle der Handwerkerkammer Bayern zu wenden. Ansonsten bleibt nur, nochmals zu versuchen, mit dem Betrieb Kontakt aufzunehmen, damit dieser den durchaus hohen Stundensatz erklärt.
Reagiert der Handwerksbetrieb nicht, dann ist es ratsam, die Rechnung zu begleichen, wenn die Arbeiten mangelfrei durchgeführt wurden. Sie können auch nur den in Ihren Augen angemessenen Betrag zahlen, laufen dabei jedoch Gefahr, dass der Handwerker Sie verklagt.
Vor Auftragsvergabe sollten zukünftig immer zwei bis drei Angebote oder Kostenvoranschläge verschiedener Firmen eingeholt werden. Hier gibt es wichtige Unterschiede: Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich, es kann also teurer werden. Steigt der Preis um mehr als 15 bis 20 Prozent, muss der Handwerker jedoch darauf hinweisen. Dann kann man den Vertrag kündigen. An die Preise in Angeboten sind die Unternehmen dagegen in aller Regel gebunden.