STEUERN

Vorsicht bei Kurzarbeit

von Redaktion

Arbeitnehmer, die 2020 in Kurzarbeit waren, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das gilt jedenfalls, wenn sie mehr als 410 Euro Lohnersatz bekommen haben, so Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, allerdings steigt dadurch der persönliche Steuersatz. Daher sei es umso wichtiger, keine Ausgaben in seiner Steuererklärung zu vergessen.  dpa

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