Kinderwunsch: Wo es Hilfe gibt

von Redaktion

VON ANNETTE JÄGER

Nicht auf natürliche Weise Kinder bekommen zu können, ist für viele Paare eine belastende Situation. Doch es gibt Hilfe. Die gängigsten Methoden der Kinderwunschbehandlung werden von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt oder bezuschusst.

Methoden

In Deutschland sind längst nicht alle Methoden der künstlichen Befruchtung zugelassen. So ist es zum Bespiel nicht erlaubt, künstlich befruchtete Embryonen vor der Rückführung in die Gebärmutter genetisch zu untersuchen, mehr als drei Embryonen in die Gebärmutter zu überführen, bereits geteilte Embryonen einzufrieren oder eine Auswahl nach Geschlecht vorzunehmen. Eizellenspenden sind verboten, Samenzellenspenden hingegen nicht.

Zur Kinderwunschbehandlung stehen hierzulande drei gängige Methoden zur Verfügung: Die Insemination (Samenübertragung), die In-vitro-Fertilisation (IVF) und die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).

Kosten

Die Kosten sind erheblich. So beläuft sich der Eigenanteil eines Kassenpatienten oft auf bis zu 1800 Euro (IVF und ICSI) pro Versuch oder gar mehr, etwa wenn Eizellen eingefroren werden. Häufig sind mehrere Versuche nötig, bis eine Schwangerschaft zustande kommt. Manchmal gelingt das auch gar nicht.

Für Selbstzahler, die mit gar keinen Zuschüssen aus der gesetzlichen Krankenkasse rechnen können, sind die Behandungen oft deutlich teurer, da sie als Privatpatienten gelten. Ein Behandlungszyklus nach der IVF-Methode kann dann auch 3500 bis 5000 Euro kosten. Bei einer ICSI-Behandlung fallen durchaus 5000 bis 8000 Euro an. Hinzu kommen Beratungsgespräche und Untersuchungen.

Kassenleistung

Die Krankenkassen bezuschussen die Methoden mit jeweils bis zu 50 Prozent der Kosten: die Insemination bis zu drei- beziehungsweise achtmal je nach Behandlungsmethode, die IVF und die ICSI jeweils bis zu dreimal. Ist nach dieser Höchstzahl an Versuchen kein Erfolg erreicht, besteht kein Leistungsanspruch mehr. Familien, die sich mehr als ein Kind wünschen, können wiederholt eine Kinderwunschbehandlung bezuschusst bekommen, die Anzahl ist nicht begrenzt.

Voraussetzungen

Das Elternpaar muss

. heterosexuell und verheiratet sein

. die Maßnahme muss aus ärztlicher Sicht erforderlich sein

. es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden

. die Frau muss mindestens 25 Jahre alt sein

. die Frau darf nicht älter als 39 Jahre, der Mann nicht älter als 49 Jahre alt sein.

Die Kassen bezahlen nur, wenn Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden. Bei einer Samenspende werden die Kosten nicht getragen“, sagt Sabine Strüder, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Staatliche Förderung

Zusätzlich fördern auch einige Bundesländer den Kinderwunsch finanziell, auch in Bayern ist dies der Fall. Die Zuwendung für Ehepaare beträgt in Bayern für alle vier Behandlungszyklen jeweils bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils, für Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft für den ersten bis dritten Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent, für den vierten Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils. Die Höchstbeträge für alle Paare betragen bei IVF-Behandlung im ersten bis dritten Behandlungszyklus 800 Euro, im vierten Behandlungszyklus 1600 Euro, bei ICSI-Behandlung im ersten bis dritten Behandlungszyklus 900 Euro, im vierten Behandlungszyklus 1800 Euro. Die Förderung muss vor Beginn der Behandlung beantragt und bewilligt werden.

Zusatzleistungen

Manche Kassen gewähren über die Regelleistungen hinaus deutlich höhere Zuschüsse, zum Beispiel weitere 25 Prozent Zuschuss zum Eigenanteil oder einen zusätzlichen pauschalen Zuschuss von 250 oder 500 Euro pro Versuch. Manche fördern auch einen vierten Versuch oder aber sie heben die Altersgrenze der Frau auf 42 Jahre an. Das Angebot der „IKK – Die Innovationskasse“ sticht hervor: Sie trägt 100 Prozent der Kosten für IVF- und ICSI-Behandlungen. Auch etwa 50 Betriebskrankenkassen bieten ein besonderes Kinderwunsch-Programm an, das ebenfalls Leistungen vorsieht, die nicht zu den Regelleistungen der Kassen gehören. Ein ähnliches Angebot macht die Viactiv. Voraussetzung ist oft, dass beide Partner bei der Kasse versichert sind.

Kassenwechsel

Ein Kassenwechsel angesichts höherer Zuschüsse kann sich durchaus lohnen. „Auf solche freiwilligen Zusatzleistungen gibt es aber keine Garantie, sie können auch wieder aus der Satzung der Krankenkasse gestrichen werden“, betont Strüder. Zudem muss die Wunschkasse dem potenziellen Mitglied offenstehen, „manche sind nur regional geöffnet“.

Wer wechseln möchte, hat es seit 2021 zudem einfacher: Zwölf Monate Mindestmitgliedschaft bei einer Kasse genügen, um sie wechseln zu können. Ein Antrag bei der neuen Kasse genügt – diese kümmert sich dann um die Kündigung bei der alten.

Mehr Informationen

Das sechsseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 54 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 25. März Oder senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken und dem Stichwort „Kinderwunschbehandlung“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. E-Mail an: ratgeber@biallo.de.

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