Leider ist es richtig, dass Sie bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf durch Ihren Onkel Spekulationssteuer zahlen müssen. Zwar gilt dies nicht, wenn die Immobilie eigengenutzt ist. Doch ist es egal, ob sie direkt nach dem Erwerb eigengenutzt wurde. Entscheidend ist, ob im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren der Eigentümer selbst darin gewohnt hat. Dies ist aufgrund der Vermietung in den letzten Jahren jedoch nicht der Fall. Zudem wird auch die Abschreibung zu Ihrem Veräußerungsgewinn hinzugerechnet, auch hierauf müssen Sie deshalb Einkommensteuer zahlen. Sie sollten sich deshalb überlegen, ob es sinnvoll wäre, das Haus erst nach Ablauf der zehn Jahre nach Erwerb zu veräußern. Dass Sie das Haus erst 2016 geerbt haben, spielt keine Rolle, die Zehn-Jahres-Frist beginnt mit dem Kauf durch Ihren Onkel im Jahr 2012.