RECHT

Check-in-Kosten müssen genannt werden

von Redaktion

Wie viel ein Flugticket kostet, muss schon bei der Buchung erkennbar sein. Erhebt eine Airline für den optionalen Check-in am Flughafen Gebühren, muss sie das auch offenlegen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 3-06 O 7/20), auf die der Deutsche Anwaltverein hinweist. Es reiche nicht, darauf nur im „Kleingedruckten“ hinzuweisen.

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