Viele Behördengänge sollen in Zukunft per Smartphone oder Laptop erledigt werden können. Am Freitag hat der Bundesrat das Registermodernisierungsgesetz gebilligt. Der Bundestag hatte es bereits Ende Januar beschlossen. Damit haben Bundestag und Bundesrat eine Grundlage geschaffen, um die bestehende Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) auch für andere Verwaltungsvorgänge als Identifikationsinstrument zu nutzen.
Was genau ist geplant?
Hintergrund ist, dass für unterschiedliche Verwaltungsakte immer wieder die gleichen grundlegenden Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Geburtsdatum und -ort sowie Adresse oder Familienstand benötigt werden. Dafür müssen bislang häufig jeweils Nachweise wie die Geburtsurkunde oder Meldebescheinigungen vorgelegt werden. Das neue Verfahren soll ermöglichen, dass Behörden die Daten direkt mit Hilfe der Identifikationsnummer zuverlässig und auf dem aktuellen Stand abrufen können.
Welche Behörden haben Zugriff auf die Daten?
Die Steuer-ID wird in Zukunft in insgesamt 51 Registern gespeichert – neben dem Steuerregister etwa im Melderegister, im Führerscheinregister, im Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen. Das Bundesinnenministerium, das den Gesetzentwurf erarbeitet hatte, will damit künftig vermeiden, dass die gleichen Daten mehrfach von verschiedenen Behörden eingeholt oder identische Dokumente, zum Beispiel die Geburtsurkunde, mehr als einmal eingereicht werden müssen.
Wie funktioniert das technisch?
Geändert werden nur die Zugriffsrechte, eine zentrale Speicherung der Dokumente ist nicht vorgesehen. Ein Bürger, der dem Verfahren zugestimmt hat, kann über einen sicheren Zugang – das sogenannte Datencockpit – selber einsehen, welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben.
Warum wird die Steuer-ID verwendet?
Die Bundesregierung will bereits bestehende Strukturen nutzen und greift dazu auf die Steuer-ID zurück. Die Steuer-ID erhalten Bürgerinnen und Bürger unmittelbar nach der Geburt, die elfstellige Nummer bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht nach einem Umzug oder nach einer Namensänderung durch eine Heirat „Die Steuer-Indentifikationsnummer wird bereits heute in einer Vielzahl von Registern gespeichert, sodass sie sich als Identifikator besonders gut eignet“, begründet die Regierung ihr Vorgehen. Die Steuer-ID werde zufällig erzeugt und enthalte selbst keine Informationen über den Bürger und lasse aus sich heraus auch keine Rückschlüsse auf diesen zu. Die Bundesregierung verspricht zudem: „Das Aufsetzen auf der Steuer-Identifikationsnummer bedeutet keinen Zugriff auf Steuerdaten.“
Wie halten Juristen von der neuen Nummer?
Rechtsanwalt Helmut Redeker, Vorsitzender des Ausschusses Informationsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), hält wenig von der Einführung einer einheitlichen Nummer. „Theoretisch kann dadurch ein gläserner Bürger entstehen“, sagt er. Er warnt vor der Einführung eines „Personenkennzeichens“. Technisch werde die Voraussetzung „für die Einführung von Persönlichkeitsprofilen“ geschaffen.
Wird es Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Identifikationsnummer geben?
Rechtsanwalt Redeker ist sich sicher, dass es zu Klagen kommen wird. Der Jurist geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz wahrscheinlich zurückweisen wird. Redeker verweist auf ein früheres Urteil der Karlsruher Richter aus dem Jahr 1969. Im sogenannten Mikrozensusbeschluss hätten die Verfassungsrichter unter Berufung auf den Schutz der Menschenwürde ausgeführt, dass es verfassungswidrig sei, wenn der Staat den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit registriere und katalogisiere. „Mit dem neuen Gesetz wird jedoch genau das ermöglicht“, sagt Redeker. Das Gesetz erlaube die Katalogisierung zwar nicht, verbiete sie aber auch nicht ausdrücklich.
Was sagt die Opposition?
Sie lehnt das Gesetz ab. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, hatte im Bundestag angemerkt, dass die Nutzung der Steuer-ID als einheitliche Personenkennung verfassungsrechtlich hochbedenklich sei. Ähnliche Vorwürfe erhoben die Grünen, die in einem Antrag vor Verletzungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts warnten. Auch Linke und AfD lehnten das Vorhaben ab. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, kritisierte, die bereichsübergreifende Verwendung der Nummer schaffe ein „übermäßiges Risiko der Katalogisierung der Persönlichkeit“. Mit Material von dpa und afp