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Wie errechnet sich die Indexmiete?

von Redaktion

Wie mit einer Umstellung auf ein anderes Basisjahr umzugehen ist, hängt zunächst davon ab, nach welchem Maßstab die Veränderung des Indexes gemessen wird. Die Parteien können dabei bei Vertragsschluss entweder eine prozentuale Veränderung oder eine Veränderung nach Indexpunkten vereinbaren. Liegt eine Prozentklausel vor, kann die Miete anhand der aktuellen vom Statistischen Bundesamt ermittelten Indexwerte, welche auf www.destatis.de abgerufen werden können, errechnet werden, ohne dass im Falle der Umstellung auf ein neues Basisjahr umbasiert werden müsste.

Aufgrund Ihrer Schilderungen gehen wir allerdings davon aus, dass eine Veränderung nach Indexpunkten vereinbart wurde. Somit muss eine sogenannte Umbasierung des Basisjahrs 2010 = 100 auf das neue Basisjahr 2015 = 100 erfolgen. Zunächst ist dabei der Umbasierungsfaktor zu berechnen. Dieser wird nicht mehr vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. Der Faktor wird durch die Division von 100 durch den Jahresdurchschnitt 2015 auf der Basis 2010 = 100 ermittelt. Der Verbraucherpreisindex auf der Basis 2010 =100 wird dann auf die Basis 2015 = 100 umgerechnet, indem man ihn mit dem zuvor ermittelten Faktor multipliziert. Die mögliche Mietanpassung errechnet sich dann anhand der nachfolgenden Formel: (Neuer Index / Alter (umbasierter) Index x 100) – 100 = prozentuale Erhöhung/Absenkung der Miete. Da die sogenannte Punkteregelung – wie gerade veranschaulicht – mit einem hohen rechnerischen Aufwand verbunden ist, rät das Statistische Bundesamt dringend dazu, nur noch Prozentklauseln zu verwenden. Sind Sie sich sowohl hinsichtlich der Umbasierung als auch bezüglich der Berechnung der konkreten Mietanpassung unsicher, so raten wir Ihnen, sich von einem Eigentümerverein beraten zu lassen, damit sichergestellt ist, dass Ihre Mietanpassung ordnungsgemäß und wirksam erklärt wird.

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