LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Das Testament ist ungültig

von Redaktion

Gertraud H.: „Ich habe mit meinem verstorbenen Ex-Mann zwei Söhne. In seinem Testament hat er Folgendes verfügt: Sein Haus (600 000 Euro) bekommt Sohn M. (keine Kinder) mit der Auflage, das Haus den beiden Kindern von Sohn H. zu vererben. Vom Geldkonto (etwa 100 000 Euro) bekommt jeder Sohn die Hälfte. Das Testament war (ohne Notar) mit Maschine geschrieben und mit Hand unterschrieben. Kann Sohn H. von Sohn M. einen Pflichtteil einfordern?“

Da das Testament mit Maschine geschrieben wurde, ist es unwirksam. Denn ein Testament ist nur wirksam, wenn es vollständig vom Erblasser handschriftlich geschrieben und unterschrieben ist oder vom Notar beurkundet wurde. Somit gilt die gesetzliche Erbfolge, seine Söhne sind dann Erben je zur Hälfte. Wenn das Testament wirksam gewesen wäre, hätte Ihr Sohn H. den Pflichtteil nur geltend machen können, wenn er die Erbschaft ausgeschlagen hätte. Wirtschaftlich wäre das für ihn sinnvoll gewesen. Denn dann hätte er über den Pflichtteil ein Viertel des Vermögens bekommen, somit eine Zahlung von 175 000 Euro. Hätte er die Erbschaft angenommen, hätte er seinen Pflichtteil nicht geltend machen können. Ihm wären nur die ihm eigentlich zugedachten 50 000 Euro zugeflossen

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