Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Testamenten: ein eigenhändiges oder ein notarielles Testament. Das eigenhändige Testament muss vom Erblasser komplett handgeschrieben und unter Nennung von Datum und Ort unterschrieben werden. Ein maschinell verfasstes Testament – auch wenn es unterschrieben wird – ist nicht wirksam. Zur Berichtigung des Grundbuches benötigt ein Erbe grundsätzlich einen Erbschein. Liegt allerdings ein notarielles Testament vor, ist in der Regel kein Erbschein erforderlich. Ein maschinell verfasstes Testament hätte Ihnen also – mangels Wirksamkeit – nicht geholfen.