LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wer muss für die Pflege aufkommen?
Petra S.: „Wir sind vier Kinder. Meine Mutter möchte ihren drei Kindern ihr Barvermögen (je 10 000 Euro) geben. Gleichzeitig wird das komplette Haus (Wert circa 180 000 Euro) dem vierten Kind per Schenkungsvertrag (mit lebenslangem Wohnrecht für die Mutter) überschrieben. Die anderen drei Geschwiste