Verkaufen Eigentümer ihr selbst genutztes Wohnhaus oder ihre Eigentumswohnung, brauchen sie auf den Gewinn keine Einkommensteuern zu zahlen. Diese Regel gilt auch dann, wenn sich ein häusliches Arbeitszimmer in der Wohnung befand und dieses in den Vorjahren von der Einkommensteuer abgesetzt wurde, e
Dieser Artikel (ID: 1408379) ist am 18.03.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).