Extra-Geld vom Arbeitgeber

von Redaktion

Mit dem Geld in einen Vertrag für Vermögenswirksame Leistungen (VL) lässt sich für eine Immobilie sparen, mit ETF in den Aktienmarkt reinschnuppern oder ein sicherer Banksparplan eröffnen. Die Rede ist vom Zuschuss des Arbeitgebers, auf den etwa 20 Millionen Beschäftigte Anspruch haben. Doch viele nehmen den Zuschuss nicht mit. Wer Anspruch hat, aber bisher das Geld nicht abruft, kann das ändern, berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrem April-Heft.

Laufzeit sieben Jahre

Wie viel die Chefs zahlen müssen, ist nicht festgelegt. Manche Firmen gewähren den Höchstsatz von 40 Euro pro Monat. Dann kommen in der siebenjährigen Laufzeit, die sich aus sechs Jahren Spar- und einem Jahr Wartezeit zusammensetzt, mehrere tausend Euro zusammen. Die Höhe der Summe hängt auch vom Vertrag ab.

Nicht alle frei wählbar

„Finanztest“ hat die wichtigsten VL-Varianten untersucht, nämlich Bank- und Fondssparpläne sowie Bausparverträge. Nicht alle berechtigten Beschäftigten können frei entscheiden, welchen Vertrag sie abschließen wollen. In manchen Branchen macht der Tarifvertrag klare Vorgaben, etwa in der Metallindustrie, wo alles in die betriebliche Altersvorsorge fließt.

Sieben Jahre warten

Unabhängig von der Höhe des Arbeitgeberzuschusses können Sparer den monatlichen Betrag sogar auf mehr als 40 Euro aufstocken. Nach sieben Jahren können sie über das angesparte Geld verfügen.

Eigenanteil

Einen kleinen Haken gibt es bei der Sache: Der Arbeitgeberzuschuss ist ein Bruttobetrag, auf den Mitarbeiter Steuern und Sozialabgaben entrichten müssen. Jede Person ist also auch dann mit einem Eigenanteil dabei, wenn sie den Betrag nicht aufstockt.

Fondssparplan

Die dauerhaft niedrigen Zinsen wirken sich auch auf fast alle VL-Angebote aus. Einzige Ausnahme: Sparpläne auf Aktienfonds haben so gute Renditechancen wie eh und je. VL-Sparer setzen damit auf die Ertragskraft von börsennotierten Unternehmen. In der Vergangenheit hat sich das bezahlt gemacht. Allerdings sollte jedem klar sein, dass am Ende der Festlegungsfrist auch ein Minus stehen kann. Das ist für sicherheitsbetonte Anleger ungewohnt, aber nicht weiter tragisch. Solange Sparende ihre Fondsanteile nicht voreilig verkaufen, gibt es kein Problem. Wenn der Fondssparplan ausgerechnet kurz nach einem Börsencrash ausläuft, sollte man die Fondsanteile einfach stehen lassen. Bei breit streuenden globalen Indexfonds (ETF), die sich besonders gut für VL-Sparpläne eignen, stehen die Chancen gut, dass später wieder ein besserer Preis zu erzielen sein wird. Ein Stück Ungewissheit bringt das Aktienfondssparen aber auf jeden Fall mit sich: Anleger wissen nie, welcher Betrag nach sieben Jahren auf dem Kontoauszug stehen wird.

Banksparplan

Wer dieses Risiko vermeiden will, nimmt besser einen verzinsten Banksparplan und setzt damit auf einen verlässlichen Wertzuwachs. Das empfehlenswerteste Produkt, der Sparplan der Degussa Bank, bringt mit 2,38 Prozent pro Jahr eine nach heutigen Maßstäben sehr attraktive Rendite. „Finanztest“ kennt keine seriösen Zinssparprodukte mit vergleichbar guten Konditionen unter der Bedingung, dass die Person den Vertrag zu Ende führt. Bei vorzeitigem Abbruch entfällt der für die Rendite entscheidende Schlussbonus.

Bausparvertrag

Trotz der niedrigen Verzinsung gehören Bausparverträge immer noch zu den beliebtesten VL-Produkten. Wer einen Immobilienkauf fest eingeplant hat, macht damit nichts falsch. Sparer setzen in diesem Fall nicht auf die Zinsen, die sie erhalten, sondern auf ein möglichst niedrig verzinstes Darlehen. Für junge Menschen bis 25 Jahre kann sogar auch ein „Renditebausparvertrag“ interessant sein. Dabei muss das gesparte Geld nicht in einen Immobilienkauf fließen, sondern kann nach Belieben verwendet werden.

Zulagen

Attraktiv ist das aber nur mit zusätzlicher staatlicher Förderung (siehe Tabelle). Menschen mit geringem Einkommen haben Anspruch auf die sogenannte Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie, die zum Jahresbeginn erhöht worden ist. Die Zulagen sind an Einkommensgrenzen geknüpft, die viele Arbeitnehmer überschreiten. Maßgeblich ist aber nicht der Bruttoverdienst, sondern das zu versteuernde Einkommen.

Kredit tilgen

Eine weitere VL-Variante ist vielen gar nicht bekannt: Immobilienbesitzer, die Haus oder Wohnung abbezahlen, können die angesparten VL-Beiträge oft auch zur Tilgung ihres Kredits einsetzen. Voraussetzung: Bank oder Bausparkasse machen mit. Eine „Finanztest“-Anfrage bei den Anbietern zeigt leider: Die Bereitschaft ist bei vielen Banken gering. Alle, die einen Baukredit abzahlen, sollten sich dennoch bei ihrem Institut erkundigen. mm

Artikel 2 von 5