RECHT
Reiseveranstalter muss Zahlfrist einhalten
Urlauber müssen auch während der Pandemie binnen 14 Tagen ihr Geld zurückbekommen, wenn die gebuchte Reise nicht stattfinden kann. Die wirtschaftliche Situation des Reiseveranstalters könne dabei nicht berücksichtigt werden, so das Amtsgericht Leipzig (Az.: 115 C 4691/20). Verzögert sich die Rückzah