Grundsätzlich hat derjenige, der den Schaden in der Wohnung verursacht hat, diesen auch zu beheben und die hierfür entstehenden Kosten zu tragen.
Kann – wie Ihrer Schilderung nach hier anzunehmen ist – nachgewiesen werden, dass der Vormieter den Schaden am Boden verursacht hat, so muss dieser Vormieter in der Regel auch die Kosten der Behebung, also die Kosten der Neuverlegung, tragen.
Wichtig wäre es allerdings, dass der Nachweis gelingt, dass der Vormieter den Schaden auch verursacht hat. Dazu kann das Schreiben der Handwerkerfirma, aber auch das Übergabeprotokoll dienen, das Sie sicher bei Übergabe der Wohnung an Ihren „Altmieter“ gefertigt haben.
Daran ändert auch eine etwaige Vereinbarung zwischen dem Vor- und Nachmieter nichts. Denn was die Vor- und Nachmieter untereinander regeln, betrifft Sie in der Regel nicht. Sie sollten daher den Ihnen entstandenen Schaden gegenüber dem Vormieter geltend machen. Geht der Vormieter hierauf nach wie vor nicht ein, so sollten Sie sich rechtliche Unterstützung von einem Eigentümerverein oder einem Rechtsanwalt suchen.