Wenn ein Flug wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichen wird oder deutlich verspätet ist, kann der Kunde ein Recht auf Entschädigung haben. Die Fluggesellschaft könne nicht argumentieren, dass ein solcher Streik ein „außergewöhnlicher Umstand“ sei, insbesondere wenn dieser
Dieser Artikel (ID: 1411158) ist am 24.03.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).