Wer in einem Testament einen Gegenstand als Vermächtnis zugesprochen bekommt, kann nach dem Tod von den Erben verlangen, dass sie ihm diesen Gegenstand übereignen. Doch was, wenn der Vermächtnisgegenstand vor dem Erbfall von der Erblasserin veräußert worden ist? Dann ist das Vermächtnis gegenstandsl
Dieser Artikel (ID: 1411709) ist am 25.03.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27).