Lehrkräfte dürfen einen Schulhund von der Steuer absetzen. Wird das Tier regelmäßig im Unterricht eingesetzt, können die Kosten zumindest teilweise geltend gemacht werden, wie der Bundesfinanzhof entschied. Geklagt hatten zwei Lehrerinnen, die in Absprache mit ihren Schulen aber auf eigene Kosten Sc
Dieser Artikel (ID: 1412985) ist am 27.03.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).