RECHT

Schulhunde steuerlich absetzbar

Lehrkräfte dürfen einen Schulhund von der Steuer absetzen. Wird das Tier regelmäßig im Unterricht eingesetzt, können die Kosten zumindest teilweise geltend gemacht werden, wie der Bundesfinanzhof entschied. Geklagt hatten zwei Lehrerinnen, die in Absprache mit ihren Schulen aber auf eigene Kosten Sc

Samstag, 20. Dezember 2025

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