RECHT

Schulhunde steuerlich absetzbar

von Redaktion

Lehrkräfte dürfen einen Schulhund von der Steuer absetzen. Wird das Tier regelmäßig im Unterricht eingesetzt, können die Kosten zumindest teilweise geltend gemacht werden, wie der Bundesfinanzhof entschied. Geklagt hatten zwei Lehrerinnen, die in Absprache mit ihren Schulen aber auf eigene Kosten Schulhunde angeschafft hatten. Sie wollten Kosten für Anschaffung, Ausbildung und Versorgung der Tiere von der Steuer absetzen, die Finanzämter hatten ihnen dies aber verwehrt.

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